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VGH Bayern, 21.07.2003 - 9 ZB 03.30781 |
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Wird zitiert von ...
- OVG Brandenburg, 14.04.2005 - 4 A 783/01
Äthiopien, Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe, …
Soweit in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in verfassungskonformer Auslegung wegen einer existenzbedrohenden Gefahr für Leib und Leben etwa für jene Fälle bejaht wurde, in denen junge alleinstehende Äthiopier als Jugendliche aus ihrem Heimatland geflohen waren, über kein eigenes Vermögen und über keinen familiären Rückhalt dort verfügten (…so in den Urteilen des Hessischen VGH vom 11. März 2003 - 9 UE 1358/00.A - vom 19. Februar 2003 - 9 UE 1731/98.A -, Juris, Rdnr. 40 ; vom 12. November 2002 - 9 UE 1665/98.A -, S. 47 f. des Entscheidungsumdrucks; vom 28. Januar 2002 - 9 UE 3036/01.A - anders im Übrigen von vornherein für den Fall einer Rückkehr nach Addis Abeba Urteil des Bayerischen VGH vom 21. Juli 2003 - 9 ZB 03.30781 -), ist der Fall des Klägers damit aus den angeführten Gründen nicht vergleichbar.